VCS prüft rechtliche Schritte

Ausführungsprojekt zum Westast der Autobahnumfahrung in Biel wird im April aufgelegt.

Das Ausführungsprojekt zum A5-Westast in Biel wird vom 18. April bis 23. Mai öffentlich aufgelegt. Der Verkehrsclub der Schweiz VCS wird die Unterlagen prüfen und ist bereit, mit einer Einsprache gegen das Projekt vorzugehen. Nötigenfalls wird er das Vorhaben mittels Beschwerde bis vors Bundesgericht bringen. Das 2-Milliarden-Projekt wurde bislang von keinem Gericht beurteilt.

Der Westast der A5-Umfahrung in Biel, so wie er aktuell geplant ist, hätte schwerwiegende und weitreichende Auswirkungen auf Stadt und Region. Unmittelbar würde er mehrere Quartiere zwischen See und Stadt zerstören und mit den Anschlussbauwerken riesige Löcher in den Stadtkörper reissen. Nach wie vor unklar sind ausserdem die Auswirkungen des Autobahntunnels auf das Grundwasser. Der Nutzen des Westasts, nämlich die Entlastung der Stadt vom motorisierten Verkehr, ist dagegen minim. Die Folge wäre vor allem eine Verlagerung der Verkehrsbelastung: an einigen Orten wird sie zwar abnehmen, an anderen dafür zunehmen.

Der VCS ist überzeugt, dass der A5-Westast, wie er jetzt geplant ist, nicht umweltverträglich ist. Eine Einsprache und eine darauf folgende Beschwerde würden diese Frage rechtlich klären. Bislang hat nämlich noch kein Richter und keine Richterin das Projekt beurteilt.

Neues generelles Projekt

Eine solche Lösung fordert auch das Komitee „Westast so nicht!“. Die Regionalgruppe Biel des VCS ist eines der ersten Kollektivmitglieder dieses Komitees. Mit den rechtlichen Schritten gegen den aktuell geplanten Westast unterstützt der VCS auch die Anliegen des Komitees und seiner mehr als 1‘200 Mitglieder.

Informationen

Mehr zum Ausführungsprojekt finden Sie auf der Website des Komitees "Westast - so nicht" und im Faktenblatt des Tiefbauamtes des Kantons Bern (pdf). Da sind auch die Daten der Informationsveranstaltungen in der betroffenen Region publiziert.

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